Braucht jetzt jeder Blogger eine eigene Domain?
Eine Meldung, viel Verwirrung
Ein Unternehmen wie Google steht wohl niemals still – ob aber alle Änderungen, die man im Laufe der Zeit so vornimmt, wirklich sinnvoll sind? Für viel Verwirrung sorgte im August 2019 jedenfalls eine Ankündigung über Twitter, die die Unterscheidung von Domains und Subdomains betrifft. Einige User schlussfolgerten daraus, dass Google es in Zukunft abstrafen würde, wenn man eigenen Content nicht über eine eigene Website (Domain), sondern über einen Fremdanbieter per Subdomain hochlädt. Doch ganz so schlimm ist es zum Glück nicht.
Domain und Subdomain unterscheiden
Um das Problem und die Ankündigung zu verstehen, benötigt es eine kleine Erklärung vorweg. Der Domainname einer Website setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen – dem Länderkürzel oder der Art der Organisation beispielsweise (also Top-Level-Domains wie „.de“ oder „.com“). Und natürlich dem Namen des Unternehmens oder der Website – wie beispielsweise texterinbremen. Alles, was unter diesem Domainnamen hochgeladen wird, wird von Google auch direkt der Website zugerechnet.
Zusätzlich können die Webseitenbetreiber beliebig viele Subdomains als unabhängige Bereiche anlegen, die dann den Domainnamen und eine Ergänzung erhalten. Würde also Google beispielsweise bei mir anfragen, ob man eine Subdomain anlegen dürfe (okay, Flachwitz), könnte die den Namen google.texterinbremen.de tragen. Der Suchmaschinenriese könnte dann auf dieser Seite eigene Inhalte einstellen.
Was ist der Nutzen von Subdomains?
Genutzt wird die Möglichkeit, Content über eine Subdomain hochzuladen, vor allem von Bloggern, die beispielsweise eine kostenlose Seite als Subdomain von WordPress angelegt haben. Doch gibt es wohl auch zahlreiche Unternehmen, die eine eigene Website betreiben und zusätzlich ihre Angebote über Subdomains anbieten, beispielsweise Gutscheine und Rabattaktionen. Diese Anbieter profitierten bisher davon, wenn die Hauptdomain, der sie sich anschlossen, ein gutes Google Ranking erzielte. Und genau hier will Google zukünftig einen Riegel vorschieben.
Keine automatische Übertragung des (positiven) Rankings mehr
Obwohl der Suchmaschinenbetreiber selbst einräumte, dass es nicht gegen die internen Richtlinien verstoße, wenn Seitenbetreiber Subdomains vermieten, gab er daher zu verstehen, dass dies in Zukunft genauer geprüft werde. Die Subdomains sollen dann nicht mehr automatisch vom guten Ranking ihres Gastgebers profitieren. Stattdessen wird der umgekehrte Fall denkbar: Tritt eine gut gerankte Seite als Host für diverse Subdomains mit schlechtem Content auf, so kann dies für die gesamte Domain zu einem Rankingverlust führen.
Grund zum Aufatmen: Multi-User-Plattformen sind nicht betroffen
Die Nachricht würde in der Tat eine mittelschwere Katastrophe für eine Vielzahl an Bloggern und Freelancern bedeuten, käme nicht folgende Einschränkung hinzu: Seiten, die erklärtermaßen als Plattformen auftreten, an denen sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Nutzern beteiligt, sind davon nicht betroffen. Es ist also weiterhin möglich, seinen Blog über WordPress zu hosten oder sich einer Blogger-Community anzuschließen, ohne eine eigene Domain zu kaufen oder zu mieten.
Betroffen sind dagegen alle, die Subdomains an andere Firmen vergeben, ohne zu prüfen, ob deren Inhalte aus Sicht von Google den Anforderungen entsprechen. Dabei handelt es sich zumeist um große Unternehmen und bekannte Medien wie beispielsweise CNN, Focus oder Stern, die diverse Gutscheinseiten als „Untermieter“ aufgenommen haben.
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